Sich auf den Weg machen
Jeder Mensch hat ein Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wenn einem seelische Probleme dabei im Weg stehen, ist das oftmals leichter gesagt als getan. Innerhalb einer ambulanten Betreuung unterstützen wir Sie, eigene Ziele zu entwickeln und konsequent zu verfolgen. Das Gute ist: Mit unserer Hilfe zur Selbsthilfe bleiben Sie Chef/in in Ihrem eigenen Leben!
Wenn Sie psychisch beeinträchtigt und volljährig sind, können Sie ambulante psychosoziale Betreuung beantragen. Die Beantragung der Kostenübernahme erfolgt auf Antrag beim „Fachdienst für Soziale Hilfen“ in Eutin. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei den für die Beantragung nötigen formalen Schritten.
„Aufgabe der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern. Weiteres Ziel ist, diese Menschen in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen. Die Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.“